*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.*
Der Notfallmechanismus ist das Novum des heute beschlossenen 28. BAföG-Änderungsgesetzes. Als Darlehen ausgestaltet, soll er die Auswirkungen von Krisensituationen für Studierende abfedern. Hintergrund der Anpassung war die prekäre Situation Studierender während der Corona-Krise und die Probleme bei den damals eingeführten Überbrückungshilfen. Doch einen wirksamen Mechanismus gegen Krisen ist nicht zu erkennen:
„Die Bundesregierung verschließt seit Monaten ihre Augen vor der zunehmenden Armut“, sagt Rahel Schüssler, Vorstand im fzs. „Nicht nur die allgemeine Inflation trifft uns Studierende hart, auch der Wohnungsmarkt ist zurzeit massiv überlaufen und Mieten sind im Vorjahresvergleich weiter drastisch angestiegen. Der studentische Arbeitsmarkt darf nicht der einzige Indikator für einen Notfall sein. Der Notfallmechanismus ist nur eine Worthülse, wenn nicht alle Studierenden und nur ein Bruchteil aller Krisen mitbedacht wird. Wie käme es sonst dazu, dass die Erhöhung des 27. Änderungsgesetzes inflationsbereinigt eine Kürzung war? All das, was dieses und letztes Mal versäumt wurde, muss in einem kommenden 29. Änderungsgesetz ausgeglichen werden!“
Carlotta Eklöh, Vorstand im fzs, ergänzt: „Die Empfänger*innen der Coronaüberbrückungshilfen bestanden zu einem Drittel aus ausländischen Studierende. Vom aktuellen Notfallmechanismus bleibt diese stark betroffene Gruppe kategorisch ausgeschlossen, wie kann das sein? Wie kann es zudem sein, dass bürokratische Hürden nicht abgebaut werden? Der Prozess der Anerkennung eines Notfalls samt möglichem parlamentarischen Vorbehalt deutet jetzt schon auf ein langwieriges Verfahren hin. Studierende leben aktuell in Existenzangst und verschulden sich massiv, ein Darlehn trägt dieser Entwicklung nur bei. Die Bundesregierung ist in der Pflicht eine schnelle, strukturelle Reform des BAföGs zu verabschieden, die allen Studierenden zugutekommt!“