*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.*
Die Antidiskriminierungsbeauftragten haben verschiedene Aufgaben im fzs, die sich vor Allem rund um Antidiskriminierung und Awareness drehen. Neben der Organsiation von Awarenessstrukturen für die Veranstaltungen des Verbandes wie die Mitgliederversammlungen und Kongresse, beschäftigen sie sich mit inhaltlichen Themen wie zuletzt der Antirassismus-Strategie und einer Handreichung zu barrierearmer Gremienarbeit. Ihr Arbeitsbereich greift damit in viele Ebenen des fzs ein und bietet einen guten Einstieg in diese Strukturen, auch für Personen die diese noch nicht kennen. Das Antidiskriminierungsteam kann aus 2-6 Mitgliedern bestehen. Das Team der Antidiskriminierungsbeauftragten muss zu mindestens 50% aus FLINTA-Personen bestehen und mindestens 50% aus dem Team müssen sich als Black, indigenous oder Personen of Colour (Bi_PocC) identifizieren oder von Rassismus, Islamfeindlichkeit, Antiziganismus und Antisemitismus negativ betroffen sein. Das
In der Regel treffen sich die Antidiskriminierungsbeauftragten alle zwei Wochen digital, sowie 2-3 mal in Präsenz über die Amtszeit verteilt. Amtsträger*innen erhalten monatlich eine Aufwandsentschädigung von 200€. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von FLINTA-Personen, BIPoCs (Black, Indigenous and People of Color) und Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen.
Wenn ihr Fragen oder Interesse habt, zögert bitte nicht uns eine E-Mail an anti-dis@fzs.de zu schreiben.
Wir freuen uns auf euch!