Pressemitteilung des fzs zur erneuten gerichtlichen Überprüfung der Verfassungswidrigkeit des BAföGs

*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.*

Schon wieder hat ein Gericht dem Bundesverfassungsgericht die BAföG Sätze in ihrer Höhe und, noch wichtiger, ihrer Berechnung zur Entscheidung vorgelegt. Denn das Berliner Verwaltungsgericht vermutet, dass diese weiterhin verfassungswidrig sind. Bereits 2021 hatten wir zu einer ähnlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Stellung bezogen.