*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.*
Wir fordern von unseren Hochschulen:
1. Hochschulen sollen sich verantwortungsbewusst den bekannten Strategien der Neuen Rechten im Kampf um Diskursmacht und öffentliche Strukturen in den Weg stellen.
Das metapolitische Vorgehen der Neuen Rechten ist seit Langem bekannt und wird aus der Szene offen kommuniziert[1]. Vor allem in Bereichen, in denen der Transfer aus Wissenschaft und Lehre in die Gesellschaft von besonderer Relevanz ist, wie etwa im Lehramt, stellen gezielte Grenzüberschreitungen und Normalisierungen nicht diskursfähiger Positionen mit der Intention einer Beeinflussung des politischen Klimas zu Gunsten einer autoritären Weltanschauung eine große Gefahr für das gesellschaftliche Miteinander dar. Der jüngste Fall in Würzburg hat gezeigt, dass trotz einer öffentlichen Recherche, die ergeben hat, dass ein Dozent „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ unter einem Pseudonym die Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu Gunsten einer Elitenherrschaft durch metapolitische Diskursverschiebung gefordert hat[2], noch keine wirksame Aufarbeitung der Vorwürfe erfolgt ist.
2. Die Lehrperson müssen dafür sensibilisiert werden, dass ihre privaten Haltungen und Werte die wissenschaftliche Qualität von vermittelten Informationen in Lehrveranstaltungen nicht beeinflussen dürfen.
Ein pluralistischer Diskurs ist ein essenzieller Bestandteil der Hochschulkultur und muss in jedem Fall gewahrt werden. Werden jedoch von Lehrpersonen Haltungen und Meinungen vertreten, die im Widerspruch zur freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, muss dafür Sorge getragen werden, dass diese Haltungen die Lehre nicht negativ beeinflussen, auch wenn sich private Positionierungen unter der Grenze der juristischen Strafbarkeit bewegen. Entscheidend ist, dass die Lernenden Informationen so einordnen können, das sie eigenständig eine Position in einem freiheitlich demokratischen Diskurs entwickeln können. Dazu sind Transparenz und Kontextualisierung erforderlich. Planvolles Auslassen bestimmter Informationen, Sachverhalte und Kontexte kann in bestimmten Fällen einen Missbrauch des Grundrechts auf Wissenschaftsfreiheit darstellen.
3. Hochschulen sollen die Erinnerungskultur an das Unrecht der NS-Zeit und der Einbezug von Perspektiven von Opfern struktureller Gewalt fest in den Lehrangeboten der Geschichtswissenschaften verankern.
Eine Studie von Nägel und Kahle aus dem Jahr 2018[3] hat ergeben, dass es in Deutschland ohne Weiteres möglich ist, einen Lehramts- oder Masterstudiengang in Geschichte zu absolvieren, ohne jemals ein Seminar zur Shoah belegt zu haben. Das Angebot an Seminaren, die sich mit der historischen Realgeschichte der Shoah beschäftigen, lag zur Zeit der Studie bei gerade mal 0,5 Seminaren pro Semester pro Hochschule mit einer auffälligen Häufung an Hochschulen, die das Thema organisatorisch über ein Institut oder einen Lehrstuhl verankert haben. An Hochschulen, wo dies nicht der Fall ist, liegt das Angebot somit deutlich unter den genannten 0,5 Seminaren pro Semester. In der Aushandlung von gesellschaftlichen Selbstverständnissen spielt das Verhältnis zu den in der Vergangenheit begangenen Verbrechen eine entscheidende Rolle. Von den Hochschulen fordern wir ein aktives Engagement in ihrer Rolle als Akteure in erinnerungspolitischen Diskursen und eine deutliche Positionierung. Schlussstrichnarrative und Opferkonkurrenzen blockieren oder erschweren die wichtige Übernahme von Verantwortung und bieten einen Nährboden für die Verbreitung autoritärer und antidemokratischer Haltungen.
[1] https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/284268/was-die-neue-rechte-ist-und-was-nicht/
[2] https://taz.de/Neue-Rechte-und-die-Akte-Hasselhorn/!5814784/
[3] Nägel, Verena/Kahle, Lena (2018), Die universitäre Lehre über den Holocaust in Deutschland. Berlin.
Antrag 75MV-Ini11 "Gegen Diskursverschiebungen der Neuen Rechten in der Hochschullehre" beschlossen auf der 75. Mitgliederversammlung