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Studis gegen Rechts – Hochschulen in die Verantwortung nehmen!

*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.*

Der Faschismus in Deutschland steht vor der Tür: Die AfD ist auf dem Vormarsch, der politische Diskurs wird von rassistischen Debatten über Migration dominiert, in denen sich Politiker*innen darin überbieten, wer mehr Menschen in Kriegsgebiete abschiebt. Die AfD will die Gender Studies abschaffen, entsprechenden Professor*innen kündigen (auch, wenn das gar nicht geht). Identitäre planen, wie sie die Hochschulen übernehmen können. Wir erleben an unseren Campussen immer wieder Angriffe von rechts mit faschistischen Stickern und auch Handgreiflichkeiten. 

Das akzeptieren wir nicht! Es ist daher notwendig, dass wir uns zusammenschließen und uns antifaschistisch organisieren. Der fzs solidarisiert sich mit der Bewegung Studis gegen Rechts und hält seine Mitglieder dazu an, ihre Ortsgruppen zu unterstützen, unter anderem bei der Raumvergabe, in organisatorischen Fragen, bei der Bewerbung von Veranstaltungen und Protesten und finanziell. 

Wir fordern von unseren Hochschulen, gemeinsam mit den Studis gegen Rechts: 

1. Hochschulen sollen ihre eigene Verantwortung im Kampf gegen Rechts anerkennen und sich selbstständig für einen offenen und solidarischen Campus einsetzen. Sie sollen Orte frei von Rechter Ideologie und Rechten Akteur*innen in der Lehre und darüber hinaus sein. 

2. Hochschulen sollen betroffenenzentrierte interne Meldestellen einrichten, an die sich Studierende und Mitarbeitende wenden können, wenn sie Erfahrungen mit Rechtsextremismus machen. 

Erfahrungen mit Rechter Diskriminierung müssen an den Hochschulen sensibel behandelt werden. Dafür sind nicht-weisungsgebundene spezialisierte Meldestellen einzurichten, die anonyme und vertrauliche Beratung anbieten. Die Beratung muss einen Ansatz verfolgen, der konkrete Hilfe bei Diskriminierungserfahrungen leistet. Die Meldestellen müssen für die Studierenden und Mitarbeitenden der Hochschulen gut sichtbar und barrierearm sein. Die Meldestellen sollen mindestens in jedem Semester einen Bericht bzw. ein anonymisiertes Lagebild über Vorfälle im Zusammenhang mit Rechter Ideologie bereitstellen. 

3. Hochschulen sollen sich ausdrücklich von Studierendenverbindungen, insbesondere solchen, die Rechte Tendenzen aufweisen, distanzieren. Dies schließt jede Form der Kooperation und Unterstützung aus. 

Studierendenverbindungen sind historisch wie aktuell eine bedeutende Plattform für rechtskonservative bis rechtsextreme Ideologien. Dabei spielen Verbindungen, insbesondere Burschenschaften, eine wichtige Rolle als akademische Basis für die Neue Rechte und für Rechte Parteien. Während junge Studierende mit günstigem Wohnraum in ein Rechtes Netzwerk gezogen werden, sind vor allem sogenannte Alte Herren in der Vernetzung zwischen Rechten Gruppierungen und gesellschaftlich wichtigen Personen aktiv. Gegen diese Annäherung von Rechts im akademischen Milieu müssen sich die Hochschulen wehren. Auch über Rechte Tendenzen hinaus ist das System der Studierendenverbindungen klassistisch, militaristisch und antifeministisch und vertieft elitäre, patriarchale Strukturen innerhalb der akademischen Welt und darüber hinaus. Sie sind damit unvereinbar mit einer offenen solidarischen Gesellschaft. Deswegen sollen sich die Hochschulen von Rechten Verbindungen und deren Mitgliedern öffentlich distanzieren. Mitglieder von Rechten Studierendenverbindungen sind nicht als Redner*innen oder in anderer repräsentativer Form auf Hochschulveranstaltungen zu dulden. Außerdem dürfen sie keine Räume und finanzielle Mittel von den Hochschulen bekommen. 

4. Hochschulen sollen jede Form der Zusammenarbeit mit Mitgliedern der AfD oder anderer rechtsextremer Gruppen ausschließen. 

Die Hochschulen sollen sich klar öffentlich von Rechten Akteur*innen distanzieren und sie als solche benennen. Die AfD und andere Rechte Akteur*innen wie bspw. der Dritte Weg, die Identitäre Bewegung und andere rechtsextreme Klein(st)parteien/Gruppen profitieren von öffentlicher Wahrnehmung und setzen auf eine Normalisierung ihrer diskriminierenden und menschenverachtenden Positionen. Um die demokratische Gesellschaft wirksam vor ihnen zu schützen, darf ihnen kein Zugang zu öffentlichen Bühnen und Vernetzungsmöglichkeiten gewährt werden. Abgesehen von öffentlicher Distanzierung sollen die Hochschulen jegliche Form der Zusammenarbeit mit Rechten Akteur*innen ausschließen. Dies bedeutet, dass beispielsweise Angehörige der AfD oder anderer Rechter Gruppen nicht zu Veranstaltungen eingeladen werden, keinen Zugang zu Plattformen der Hochschulen erhalten (bspw. Räume für Veranstaltungen, Social Media, etc.) und ihnen auch sonst keine Bühne geboten wird. 

5. Hochschulen sollen gezielt Forschungsprojekte fördern, die sich mit den Ursachen, Strukturen, Phänomenen und Wirkungen von Rechtsextremismus auseinandersetzen. Außerdem sollen die Hochschulen politische Bildung betreiben und das erworbene Wissen über Rechtsextremismus der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.  

Es muss von den Hochschulen ausgehende Bildungsangebote zu wissenschaftlichen Einordnungen von Rechtsextremismus geben und diese müssen allen Menschen barrierearm und kostenlos zugänglich sein. Dafür müssen diese Bildungsangebote die Hochschulen und Hörsäle verlassen. Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 HRG (Hochschul-Rahmen-Gesetz) ist es die Aufgabe der Hochschulen, Forschung und Wissenschaft in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu fördern. Im Diskurs um Rechte Ideologien ist eine wissenschaftliche Faktenbasis unerlässlich, um beispielsweise Verschwörungserzählungen oder Rechter Propaganda wirkungsvoll entgegenzutreten. Wir fordern deshalb von den Hochschulen, entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung, Forschung zu Themen rund um Ursachen, Strukturen, Phänomene und Wirkung von Rechten Ideologien und daran angrenzenden Themen zu unterstützen.  

6. Hochschulen sollen aktiv das Engagement von Studierenden und Mitarbeitenden, sowie externe Initiativen gegen Rechtsextremismus unterstützen. Die Exmatrikulation von Studierenden aufgrund von nicht-Rechtem aktivistischem Engagement soll von den Hochschulen ausgeschlossen werden. 

Das Vorgehen gegen Rechte Ideologien ist eine gemeinsame Anstrengung. Gesellschaftliches Engagement verteidigt den offenen Diskurs, wie er an Hochschulen stattfinden muss, gegen Angriffe von Rechts. Deswegen sehen wir die Hochschulen in der Verantwortung, Engagement und Initiativen gegen Rechts von Studierenden, Mitarbeitenden oder externen Gruppen zu unterstützen. Dies kann beispielsweise in Form von Bereitstellung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen oder der Erlaubnis von Werbung auf dem Campus geschehen. Außerdem sollen die Hochschulen öffentlich solche Initiativen unterstützen und im Falle von Anfeindungen gegen sie eindeutig Solidarität mit ihnen zeigen. Dazu gehört, dass die Hochschulen ausschließen, Studierende aufgrund von nicht-Rechtem aktivistischem Engagement zu exmatrikulieren. 

7. Hochschulen sollen studentische Mit- und Selbstbestimmung anerkennen, erhalten und stärken.  

In Baden-Württemberg wurden die Verfassten Studierendenschaften und damit realexistierende studentische Mit- und Selbstbestimmung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts aus politischen Gründen verboten. Dies hielt bis 2012 an. In Bayern besteht dieses Verbot bis heute. Die Situation in diesen Bundesländern zeigt: studentische Mit- und Selbstbestimmung ist gefährdet. Hochschulen sollen, wann immer ein Spielraum besteht, diesen zugunsten von studentischer Autonomie nutzen und diese gegen Angriffe aller Seiten verteidigen. Auch der Schutz selbstverwalteter studentischer Freiräume zählt hierzu. 

8. Hochschulen sollen ausschließlich zivile Forschung betreiben und nicht mit ihren öffentlich finanzierten Geldern die Waffenindustrie unterstützen. 

Hochschulen sollen ein Raum des offenen Diskurses sein und sollen deshalb ihre Gelder und all ihr Handeln auf friedliche Ziele ausrichten. Die Hochschulen sollen sich selbst zu einer Zivilklausel verpflichten und ausschließlich zivile Forschung betreiben. Außerdem sollen sie alle Drittmittelgeber*innen offen benennen und nicht mit militärischen Institutionen zusammenarbeiten. Es soll stattdessen kritische Forschung zu diesen Institutionen betrieben werden. Polizei und andere Repressionsbehörden sollen keinen Zutritt zu Hochschulen haben. Partnerschaften mit Institutionen, Gruppen und Unternehmen, die in Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind oder Teil der Rüstungsindustrie sind, sollen beendet werden.

Antrag Antrag 75MV-I08 "Studis gegen Rechts - Hochschulen in die Verantwortung nehmen!" beschlossen auf der 75. Mitgliederversammlung