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AStA der Hochschule Bremerhaven

Ausschreibung zur Besetzung des queerfeministischen Ausschusses 2025/26

*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.*

Moin,

der Studierendenrat (StuRa) der Hochschule Bremerhaven hat in seiner Sitzung am 01.04.2025 beschlossen, dass auch in dieser Amtsperiode ein queerfeministischer Ausschuss implementiert wird.

Wahlvorschläge sind bis zum 06.05.2025 um 12 Uhr per E-Mail an asta@hs-bremerhaven.de zu senden oder schriftlich ins AStA-Büro zu geben. Eine Anwesenheit bei der StuRa-Sitzung an dem Tag ist erforderlich, für die Sitzung separate Einladung.

Der Wahlvorschlag ist angelehnt an §6 Abs. 3 der Wahlsatzung der Studierendenschaft der Hochschule Bremerhaven und muss mindestens folgende Angaben beinhalten:
– Name
– Geburtsdatum
– Matrikelnummer
– Studiengang
– Semesteranzahl
– Anschrift
– E-Mail-Adresse ( @smail.hs-bremerhaven.de )

Der vollständige Beschluss zur Implementierung befindet sich im Sitzungsordner des StuRa: https://elli.hs-bremerhaven.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&ref_id=387101

Eine Kurzfassung daraus:

Das Ziel des Ausschusses ist es, Ansprechperson für Studierende mit Diskrimierungserfahrungen zu sein. Hierzu gehört auch die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Hochschullebens aller Studierenden.

Anforderungsprofil der Bewerbenden:
– Immatrikulierte Studierende der HS Bremerhaven
– Teamfähig, kritikfähig, lernbereit, Vertrauenswürdig, Kommunikationsfähig, Belastbar, Freundlich, Aufgeschlossen, Geduldig,
– Kompetenzen / Wissen im queerfeministischen Bereich und der Intersektionalität verschiedener Bereiche
– Intersektionale Ansätze
– Besonderes ehrenamtliches Engagement im queerfeministischen Bereich
– Kenntnisse Organisationsstrukturen der HS Bremerhaven

Aufgaben des queerfeministischen Ausschusses:
– Solidarische (Erst-)Ansprechperson; Beratung von Studierenden zu queerfeministischen Themen
– Solidarische Unterstützung, um Diskriminierungserfahrungen zu benennen, Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln und darin zu helfen
– Ansprechperson für die Hochschule Bremerhaven (Zentrum für Chancengerechtigkeit) für Bewertung von Diskriminierungsbeschwerden und Fragen zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes für Studierende
– Verweis auf weitere Ansprechpartner*innen und Angebote der Hochschule zu Anti-Diskriminierung
– Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit (Kooperation mit AStA Referat PR) aus Perspektive der Communities/nach queerfeministischem Grundsatz (in Kooperation mit der queeren Community der Hochschule Bremerhaven und weiteren Communities der Hochschule Bremerhaven)
– Enge Vernetzung mit dem StuRa und AStA: Beratung des StuRa und des AStA bei Fragen zu queerfeministischen Themen / Anti-Diskriminierungsfragen (Aufbau der Institution, Rollenklarheit, Umgang mit Doppelmandaten, Aufbau eines Selbstverständnis,…)
– Anbieten von flexiblen Sprechstunden auf Anfrage
– Schaffung und Wahrung einer langfristigen Implementierung des Referates (Wissensaufbau, Vermittlung und Weitergabe an zukünftige Personen des Amtes, eigenes Postfach)
– Rechenschaftsbericht am Ende einer Legislatur falls gewünscht

Voraussetzungen für Ausführen des Amtes:
– Kurzes Motivationsschreiben und persönliche Vorstellung im StuRa
– Belegung einer Fortbildung zu Peer-to-Peer—Beratung (Förderung durch das Zentrum für Chancengerechtigkeit, AStA, oder ADE), Erst- und Verweisworkshops
– Geheimhaltung aller Inhalte (Verschwiegenheitsverpflichtung, Wahrung des Persönlichkeitsrechtes)
– Vertragliche Bindung der Geheimhaltung aller Inhalte, die das Recht einer juristisch natürlichen Person verletzen könnte (ggf. Anonymisierung)
– Besetzung des Referates für 1 Jahr; mit Beginn der Konstituierung des StuRa
– Mitgliedschaft in anderen studentischen Gremien möglich, aber nicht notwendig

Am Ende der Legislatur wird für das Engagement in diesem Ausschuss eine Bescheinigung vom StuRa-Vorstand ausgestellt.

 

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