*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.*
Im Bundestag findet heute die Anhörung zum 28. BAföG-Änderungsgesetz statt. Dieses Änderungsgesetz hält einen Notfallmechanismus fest. Als bundesweite Studierendenvertretung ist auch der fzs als Sachverständige in der Anhörung eingeladen. Auch beim 28. Änderungsgesetz gibt es wie schon beim erst kürzlich beschlossenen 27. BAföG-Änderungsgesetz aus Sicht der Studierenden einigen Nachholbedarf.
„Die Coronapandemie hat gezeigt, dass Studierende leider viel zu oft vergessen werden. Die damals eingeführte Nothilfe kam zu spät, hat viel zu wenige Studierende erreicht und war bei weitem nicht ausreichend. Einen Notfallmechanismus einzuführen halten wir daher für einen wichtigen Schritt. Dieser Mechanismus muss aber auch funktionsfähig sein. Die Hürden müssen daher möglichst niedrig sein und der Mechanismus muss im Krisenfall möglichst schnell greifen. Der aktuelle Entwurf lässt hier einige Fragen offen. Was wird unter einem Krisenfall verstanden? Nur der Wegfall studentischer Beschäftigungsverhältnisse oder auch andere Situationen wie etwa aktuell in denen die Lebenshaltungskosten schlagartig stark steigen? Wie genau wird der Mechanismus implementiert? So würde der Prozess im Krisenfall zu lange dauern. Es braucht daher klarere Regelungen und Prozesse für den Anwendungsfall.“, erklärt Lone Grotheer aus dem Vorstand des fzs.
„Einer unserer größten Kritikpunkte an den bisher vorliegenden Plänen ist, dass internationale Studierende explizit nicht mitgedacht werden im Notfallmechanismus. Dabei haben Auswertungen der Nothilfe für Studierende während der Coronapandemie gezeigt, dass besonders Internationale Studierende die Hilfen in Anspruch genommen haben. Sie sind besonders vulnerabel und unter anderem auf Grund der Aufenthaltsbestimmungen besonders auf finanzielle Unterstützung zur Weiterführung ihres Studiums angewiesen. Die Sperrkonten etwa erschweren internationalen Studierenden ohnehin bereits das Studium in Deutschland. Wir fordern die Regierung daher ganz klar auf internationale Studierende auch im Notfallmechanismus explizit mitzudenken, damit sie wenigstens ohne große finanzielle Sorgen ihr Studium fortführen können und es nicht aus finanziellen Gründen abbrechen müssen.“, betont Daryoush Danaii, ebenfalls Vorstandsmitglied im fzs und heute als Sachverständiger in der Bundestagsanhörung.