*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.*
Viele Hochschulen planen im Sommersemester die Präsenz wieder zur Normalität zu machen. Vorlesungen, Lerngruppen, Praktika, Bibliotheken und viele weitere Bereiche des Studiums leiden unter zu wenig Leben auf dem Campus. Deshalb ist es gut, wenn wieder mehr in Präsenz angeboten wird – gerade Seminare, Tutorien und Praktika. Trotzdem müssen wir an vulnerable Gruppen denken! Studierende mit erhöhtem Risiko oder Kommiliton*innen, die mit Angehörigen von Risikogruppen zusammenleben, müssen trotzdem weiterhin studieren können!
Wir fordern daher:
Die Maskenpflicht
muss bei hoher Inzidenz die kommenden Monate in Lehrveranstaltungen grundsätzlich weiter gelten. Hochschulen sollen sie im Zweifel per Hausordnung anordnen.
Wer sich in Quarantäne begibt darf dadurch keine Nachteile erhalten.
Insbesondere darf im Fall von Anwesenheitspflicht Abwesenheit durch Quarantäne
nicht als Fehlzeit gelten. Dies muss auch bei Symptomlosigkeit gelten um andere
zu schützen.
Hybride Teilnahme an Veranstaltungen soll soweit möglich angeboten werden,
insbesondere bei Quarantäne.
Vorlesungen sollten aufgezeichnet werden, um digitale Teilnahme so einfach wie
möglich zu gestalten.
Bund, Länder und Hochschulen sollen in Absprache mit Studierendenvertretungen
kontinuierlich die Situation beobachten und gegebenenfalls mit neuen Maßnahmen
auf veränderte Situationen reagieren.
Begründung:
Leider hat sich erst in den letzten Tagen abgezeichnet, dass mit dem Fallen der allgemeinen
Coronamaßnahmen tatsächlich auch an Hochschulen die Maskenpflicht abgeschafft wird.
Während dies in anderen Teilen der Gesellschaft sinnvoll sein kann, ist die Maskenpflicht an
Hochschulen abzuschaffen für viele Studierende, die sich nicht mit Corona anstecken wollen oder
können, ein großes Problem. Besonders bei hoher Inzidenz werden wir ohne Maskenpflicht
außerdem sehr viele Infektionen haben und damit einhergehend auch viele Krankheitsfälle durch
die Seminare nicht besucht werden können. Die aktuell vorherrschende Omikron Variante
verbreitet sich extrem leicht und führt durchaus auch zu schweren Erkrankungen, sowohl bei
Vorerkrankten, als auch bei gesunden Personen.
Ergänzend muss den Studierenden ermöglicht werden, ohne persönliche Nachteile sich und ihre
Kommilliton*innen zu schützen.