*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.*
Die Beantragung der Einmalzahlung an Studierende und Fachschüler*innen soll bundesweit am 15.03.2023 starten. Es ist jedoch noch nicht absehbar, wann Studierende tatsächlich die für sie vorgesehenen 200€ auf dem Konto haben werden. Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs e.V.) nimmt in seiner Funktion als bundesweite überparteiliche Studierendenvertretung kritisch Stellung zu den Ereignissen der letzten Monate.
„Zu wenig, zu spät, zu kompliziert, zu unsicher,“ sagt Carlotta Eklöh, Vorständin im fzs. „Das sind die Punkte, die wir seit Monaten kritisieren. Nicht zuletzt mit der Internetseite Keinmalzahlung200.de haben wir immer wieder auf die Missstände in der Konzeption von Beantragung und Auszahlung hingewiesen, leider wurde nicht nachgebessert. Im Gegenteil, das Verfahren ist eher komplizierter geworden. Mittlerweile braucht man die BundID, muss sich verifizieren und dann muss man auch noch auf einen Zugangscode der Hochschule warten. Dabei haben einige Hochschulen bereits angekündigt, dass sie diese nicht bis zum Anlaufen der Website verschickt haben werden. Wer soll da noch durchsehen? Wir haben von der Bundesregierung eine klare Kommunikation erwartet und eine Einmalzahlung, die alle Studierenden erreicht- bei beidem wurde auf ganzer Linie versagt. Die Studierenden verdienen eine ernst gemeinte Entschuldigung und endlich wirksame Entlastungen.“
Rahel Schüssler, ebenfalls Vorständin im fzs, ergänzt: „Viele Studierende fühlen sich berechtigter Weise vernachlässigt und sind enttäuscht. Über sechs Monate wurden sie vertröstet, um nun eine halb gare Lösung vorgesetzt zu bekommen. Die Armut der Studierenden ist ein strukturelles Problem, welches einer strukturellen Lösung bedarf. Liebe Bundesregierung, was ist aus der BAföG-Strukturreform für dieses Jahr geworden? Studierende sind auf eine staatliche Unterstützung angewiesen, das heißt aber nicht, dass sie sich alles gefallen lassen müssen. Die 200€ werden jetzt aus verschiedenen Gründen nicht alle Studierende erreichen. Gerade die Verpflichtung zu einer BundID ist aus Sicht des Datenschutzes bedenklich. In der Evaluation darf deshalb nicht das Narrativ entstehen, Studierende hätten das Geld nicht gebraucht. Das Ministerium muss Verantwortung zeigen und eine ernsthafte Fehleranalyse betreiben – so ein Versagen darf sich nicht wiederholen!“