*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.*
Der Bewegungsradius einer Person entscheidet nicht nur über ihre gefühlte Freiheit. Er hat eine existenzielle Bedeutung. Mobilität reguliert, an welchen gesellschaftlichen Aktivitäten Menschen teilhaben können, zu welchen Ressourcen sie Zugänge haben und zu wem sie sich in Beziehung setzen können. So ist die Lage von Studierenden, die aufgrund hoher Mietkosten fernab ihrer Studienstadt wohnen und aufgrund der Kosten von Mobilität nicht allzu oft ihre Hochschule, Kommiliton*innen, Freund*innen oder ihre Familie besuchen können nicht einfach desolat, im Sinne von einsam. Ihr Bildungsweg ist gefährdet, weil ihnen der Zugriff auf Lernräume, Präsenzliteratur, Kontakte zu Lehrenden und Kommiliton*innen erschwert wird. Informelles Wissen und mündliche Informationen gehen leichter an ihnen vorbei, da sie Anwesenheit voraussetzen, die mit hohen Kosten verbunden ist. Darüber hinaus ist ihnen der Zugang zu signifikanten Teilen des (akademischen) Arbeitsmarktes verwehrt, denn dieser setzt Kontakte und Bewerbungen in Präsenz voraus. Es ist daher eine Frage sozialer Herrschaft, wer spielend und ohne zeitlichen Verzug Zugang zu Bildung, Kontakten und beruflichen Positionen erlangt. Dieser Zusammenhang gilt auch für kulturelle und politische Teilhabe. Studierende, für die der Weg zur Hochschule oder anderen studienbezogenen Räumen erschwert wird, werden von Angeboten jenseits des prüfungsrelevanten Lehrplans tendenziell ausgeschlossen. Für sie ist es schwieriger, die persönlichen Entfaltungsangebote einer Hochschule zu nutzen, sie können sich weniger gut in der akademischen Selbstverwaltung engagieren. Ihre Persönlichkeitsentwicklung wird gebremst, insofern ihnen Autonomieerfahrungen vorenthalten werden.
Soziale Situation der Studierenden
Ein großer Teil der Studierenden lebt in Armut oder ist akut armutsgefährdet. Darauf weisen Studien des Deutschen Studierendenwerks (DSW), des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des Statistischen Bundesamtes in der jüngsten Zeit hin. Dabei zeigt sich, dass die soziale Lage der Studierenden schon vor Energiekrise und Inflation desolat war.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband kommt im Mai 2022 bei seiner Auswertung der 21. Sozialerhebung des DSW zu dem Schluss, dass schon 2016 30 % der Studierenden in Armut lebten. Das statistische Bundesamt stellt im November 2022 fest, dass 38,5 % der Studierenden armutsgefährdet sind. Sie können ungeplante, höhere Ausgaben nicht bestreiten. Dabei zeigt sich, dass sich die Lage der Studierenden verschlechtert hat. Im Jahr zuvor waren 37,5 % Studierenden armutsgefährdet. Beachtlich ist dabei die Höhe der Armutslücke von monatlich 463 €. Das monatliche Medianeinkommen jener Studierender, die Unterhalb der Armutsschwelle von 1266 € leben, liegt nämlich bei 802 €. Die Relevanz dieses Themas ergibt sich nicht über die Massen an Studierenden, die in Armut leben, sondern auch über das Ausmaß ihrer individuellen Armut.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband schlüsselt in seiner Studie auf, welche Studierendengruppen besonders betroffen sind von Armut. So seien 45 % der BAföG-Empfänger*innen und 79,2 % der Alleinstehende Studierende arm. Als alleinstehend werden jene Studierenden erfasst, die nicht in einer ökonomischen Bedarfsgemeinschaft leben. Damit sind nicht nur die Alleinlebenden gemeint, sondern auch jene Studierende gelten als Ein-Personen-Haushalte, die in Wohngemeinschaften wohnen, die nicht gemeinsam wirtschaften. Dieser Umstand ist deswegen zu beachten, weil Berechnungsmethode studentischen Einkommens in Bedarfsgemeinschaften die Armut dieser Gruppe systematisch unterschätzt. So gelten nur 7,1 % der Studierenden, die bei ihren Eltern wohnen, von Armut betroffen, weil bei der Armutsmessung das äquivalenzgewichtete Haushaltseinkommen zugrunde gelegt wird. „Einkommen anderer Haushaltsmitglieder, wie insbesondere der Eltern, werden bei Studierenden in Mehrpersonenhaushalten mitgezählt und auf alle Personen im Haushalt umgerechnet, sodass die materielle Situation dieser Studierenden gemäß der Armutsquote deutlich besser erscheint. Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, sich bei der Einschätzung der materiellen Situation von Studierenden auf Alleinlebende, oder wie bei der Sozialerhebung des Studentenwerkes, auch auf alleinwirtschaftende Studierende zu konzentrieren.“ (Paritätische Wohlfahrtsverband 2022)
Aktuelle Modelle eines bundesweiten Tickets für Studierende
Der Flickenteppich regionaler Verkehrsverbünde spiegelt sich in der Vielfalt von Semestertickets. Es gibt Semestertickets, die sich auf die Grenzen einer Hochschulstadt beschränken, solche, die sich über einen Verkehrsverbund erstrecken, andere, die mehrere Verkehrsverbünde umfassen und ein ganzes Bundesland erfassen und solche, die über die Grenzen eines Bundeslandes hinausgehen. In den meisten Fällen bleiben Semestertickets auf den ÖPNV begrenzt. Es gibt aber auch Semesterticket-Modelle, die ICs einbeziehen. Die meisten Semestertickets werden im Rahmen eines sogenannten Solidarmodells von allen Studierenden finanziert. Daneben gibt es auch Sockelmodelle, bei denen ein Teil der Leistung pauschal für alle Studierenden gilt. Demgemäß wird ein Teil der möglichen Leistungen, der „Sockel“, vertragsgemäß von allen Studierenden gezahlt. Zusätzlich können die Studierenden sich individuell dafür entscheiden, zusätzliche Leistungen zu buchen. In einigen Fällen ist der Sockel recht günstig und umfasst nur geringe Leistungen, sodass die individuell erworbenen Leistungen als das eigentliche Semesterticket vermarktet werden. Qua Definition sind Semestertickets an die Dauer eines gesamten Semesters gebunden und erstrecken sich daher über mehrere Monate, was den Verkehrsbetrieben eine ökonomische Sicherheit liefert. Hinzu kommt, dass Semestertickets bislang auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen Körperschaften, die die Studierenden umfasst und Verkehrsbetrieben beruhen. Die vertraglichen Regelungen garantieren beiden Parteien stabile Preise bzw. Einnahmen. Das gilt insbesondere für vollumfängliche Solidarmodelle, in denen alle Leistungen auch von allen Studierenden finanziert werden müssen und individuelle Aus- oder Abwahlentscheidungen nicht vorgesehen sind.
Die Ticket-Regelungen zeigen eine weitere Vielfältigkeit in der Konfiguration der Vertragspartner*innen: In Bayern und einzelnen anderen Hochschulstandorten werden Semesterticketverträge von Studierendenwerken abgeschlossen, während sie in anderen Bundesländern von Studierendenschaften als K.d.ö.R. abgeschlossen werden. Dabei gibt es Bundesländer, in denen die Studierendenschaften alle immatrikulierten Studierenden umfassen und solche, die nur den überwiegenden Teil der Studierenden umfassen. Hinzukommt eine enorme Diversität in der Binnenverfassung dieser Studierendenschaften. Das gleiche gilt übrigens für Zusammenschlüsse der Studierenden, die Verträge aushandeln. Teilweise handelt es sich lediglich um lose Verhandlungsverbünde, teilweise sind sie vereinsrechtlich organisiert, teilweise können Studierende ihre Verhandlungen über gesetzlich konstituierte Zusammenschlüsse führen, die jedoch nicht als K.d.ö.R. verfasst sind. Im Anschluss der Verhandlungen werden die Verträge von jeder Körperschaft einzeln abgeschlossen.
Herausforderungen für Semestertickets
Die aktuellen Tickets stoßen auf unterschiedliche Akzeptanz bei den Studierenden. Das hängt stark von den Leistungen, den Preisen, den Mobilitätserfordernissen und der ökonomischen Situation der Studierenden ab. Dennoch ist davon auszugehen, dass alle bestehenden Semestertickets überwiegend akzeptiert werden. Schließlich sind sie von gleichberechtigten Vertragspartner*innen im Rahmen ihrer ökonomischen Möglichkeiten ausgehandelt worden. Die Studierenden außerhalb von Bayern konnten anschließend über das Ergebnis dieser Verhandlungen im Rahmen ihrer demokratischen Selbstverwaltung befinden. Auch wenn der Demos der Studierendenschaften schneller wechselt als die Vertragsbedingungen angepasst werden können, muss doch davon ausgegangen werden, dass die oben genannten Parameter für das Befinden über Ticketkonditionen stabil bleiben. Lediglich im Hinblick auf Preise, Reichweite und Zusatzleistungen (wie etwa Fahrradmitnahme) sehen Studierende Verbesserungspotenzial.
Ein bundesweit gültiges Ticket kann jedenfalls einen dieser Wünsche befriedigen: Den nach einer größeren Reichweite. Die anderen beiden Anforderungen, die voraussichtlich für die meisten Studierenden im Alltag eine größere Relevanz haben, werden nicht unbedingt zufriedenstellend beantwortet. Zusatzleistungen können nicht ortsgerecht über eine bundesweite Regelung vereinbart werden. Das Preissystem lässt sich ebenfalls schwerlich den lokalen Bedingungen anpassen. In jedem Fall können die sogenannten Solidarverträge rechtssicher nur dann geschlossen werden, wenn sie preislich deutlich unterhalb von alternativen Tarifangeboten liegen (vgl. hierzu die entsprechenden Rechtsgutachten des Anwalts Wilhelm Achelpöhlers und der Beratungsfirma Ernst&Young).
Modelle von Studierendentickets
Nicht bloß aus einer demokratischen Perspektive, sondern auch unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten ist es sinnvoll, die Studierenden in die Konzeptionierung ein bundesweiten Studierendentickets als Verhandlungspartner*innen ernst zu nehmen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Semestertickets dauerhaft nicht mehr auf Akzeptanz stoßen. Zurzeit sind verschiedene Modell denkbar.
1) Sozialtickets können auf Vollzeit-Studierende ausgedehnt werden, da ein Großteil der Studierenden armutsgefährdet ist und ein Vollzeitstudium zur Folge hat, dass Studierende nur wenige oder keine zeitlichen Ressourcen für Erwerbsarbeiten haben. Der Vorteil für die Studierenden läge darin, dass sie diese Tickets individuell kaufen und monatlich kündigen können. Dieses Ticketmodell ist insofern solidarisch als es sich über Steuern finanziert. Prinzipiell wäre eine Kombination aus einer sozialpolitischen staatlichen Finanzierung und einem studentischen Solidarmodell denkbar. Ein solches Ticket müsste logischerweise günstiger als Sozialtickets sein, da hier alle Studierende auf Dauer der ausgehandelten Vertragslaufzeit zahlen.
2) Das bundesweite Ticket ist ein Up-Grade zu lokal ausgehandelten Semestertickets. Der Vorteil eines solchen Modells liegt darin, dass die Studierenden sich bedarfsspezifische regionale Konditionen aushandeln. Das Up-Grade müsste bundesweit verhandelt werden und nach dem Prinzip einer preislichen Deckelung funktionieren. Ein Verhandlungsziel könnte sein, dass regionales Semesterticket plus Up-Grade 19 € nicht übersteigen dürfe. Der Vorteil an einem solchen Modell liege darin, dass die Studierenden ihre lokale Verhandlungsmacht beibehalten und jeder Zeit ausspielen können, auch wenn sich der bundespolitische Wind dreht und das Deutschlandticket signifikant teurer wird.
3) Die Studierenden handeln bundesweit ein einheitliches Ticket aus, dass den im besten Falle den Preis von 19 € nicht übersteigt. Für die bundespolitische Öffentlichkeit ist eine solche Verhandlung leicht nachvollziehbar. Theoretisch ist die akkumulierte Verhandlungsmacht aller Studierenden höher als jene einer einzelnen Studierendenschaft, da die Studierenden in ihrer Gesamtheit einen erheblichen ökonomischen wie auch politischen Faktor darstellen. Praktisch bedarf eine bundesweite Verhandlung auch einen Organisationsgrad, der ökonomische oder politische Druckmittel bereitstellt. Mittelfristig müsste eine bundesweite Studierendenvertretung ein gesetzliches Verhandlungsmandat erhalten, sodass von dieser Seite Angebote auch effektiv abgelehnt werden können. Noch schwierige wäre es, einen Organisationsgrad zu erreichen, der bundesweite Proteste initiieren oder koordinieren könnte. Zum aktuellen Zeitpunkt müsste ein bundesweit verhandeltes Ticket von allen Studierendenschaften einzeln abgestimmt werden, was die Verhandlungsposition faktisch schwächt. Es ist rechtlich zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten zum aktuellen Zeitpunkt bestehen, dass eine bundesweite studentische Organisation für alle Studierenden rechtsverbindlich verhandelt und ggf. entscheidet. Ein hoher Organisationsgrad ist auch deswegen nötig, weil es eine enorme Herausforderung werden dürfte, lokale Besonderheiten in einem solchen Modell abzubilden.
4) Die Verkehrsminister*innen legen einen bundesweiten Tickettarif für Studierende vor, der von den einzelnen Studierendenschaften kollektiv als Solidarmodell semesterweise abgeschlossen werden kann. Ein solches Modell sollte preislich günstiger als Sozialtickets sein und darf den Preis von 19 € nicht überschreiten. Der Nachteil dieses Modells liege darin, dass er auf die lokalen Besonderheiten nicht einzugehen vermag und den studentischen Anliegen voraussichtlich nicht gerecht wird, weil sie keinen geregelten Verhandlungsraum zugestanden bekommen, um denselben Gehör und Nachdruck zu verleihen.
Da die Konditionen nicht zwischen gleichberechtigten Vertragspartner*innen ermittelt wurden, erscheinen sie politisch willkürlich. Nur indirekt können die Studierenden durch Hinterzimmergespräche oder über Öffentlichkeitskampagnen auf den politischen Entscheidungsprozess Einfluss nehmen. Letzterer dürfte insbesondere dann gering ausfallen, wenn sie keine massenhaften Proteste oder Boykott organisieren können.
Eine ungünstige Kalkulation der Ticketpreise kann die Akzeptanz eines derartigen Tickets beschädigen und entgegen der politisch gewollten sozial-ökologischen Wende dazu führen, dass die Mehrheit der Studierendenschaften auf ein internes Solidarmodell verzichtet. Für die Studierenden dürfte ein solches Ergebnis dann nachteilig werden, wenn sich die politischen Verhältnisse ändern sollten und ein Deutschlandticket massiv im Preis steigt. Dann wären die studentischen Organisationen gezwungen, Vertragsverhandlungen neu aufzunehmen. Allerdings könnten die Verhandlungsbedingungen dann schlechter sein als heute, weil sich zwischenzeitlich mehrere Studierendenschaften vom Konzept des Solidarmodells abgewendet und das Geschick der Verhandlungsführung verlernt haben.
Politische Zielsetzung und strategische Voraussetzungen
Der fzs spricht sich dafür aus, dass ein bundesweit gültiges Ticket von Studierenden verhandelt wird. Es sollte solidarisch finanziert werden, also von der gesamten Studierendenschaft getragen werden, wenn ein Kollektivvertrag zu einem preislichen Vorteil führt, der mindestens den ökonomischen Vorzügen der Verkehrsbetriebe entspricht. Dieses bundesweit gültige Ticket sollte maximal 19 € pro Monat kosten. Für Studierende an Hochschulen in infrastrukturell schlecht ausgestatteten Regionen sollten die Preise noch weit darunter liegen.
Um ein günstiges Ticket auszuhandeln, dass Zusatzoptionen und eine preisliche Variabilität entsprechend der unterschiedlichen lokalen Konditionen ermöglicht, müssen die Studierenden perspektivisch eine stärkere Verhandlungsmacht erlangen. Diese setzt eine ernst zu nehmende Konfliktfähigkeit voraus. In der Vergangenheit wurde diese Konfliktfähigkeit mancherorts über die Drohung, Verträge zu beenden oder nicht fortzusetzen, erreicht. Dieses Mittel lässt sich im Rahmen eines bundesweiten Tickets nur schwerlich als gewichtigen Verhandlungsfaktor einsetzen. Bei fast 400 Hochschulen und ca. 3 Millionen Studierenden entfaltet es schlicht keinen ernst zu nehmenden Druck, wenn ein paar Tausend Studierende sich gegen einen Vertrag entscheiden, den sie zwar für annehmbar, aber nicht gut genug halten. Weitere Machtmittel lägen in der Aktionsfähigkeit der Studierendenschaften oder der politischen Hegemonie bzw. Meinungsführer*innenschaft ihrer Vertretungen, die parlamentarische Wahlen beeinflussen könnte. Um derlei Machtfaktoren zu erreichen, müssen Studierende ihren Organisationsgrad erhöhen, sowohl bundesweit als auch lokal.
Der fzs kann und sollte Schulungsangebote, Strategien und Materialien mit den Expert*innen vor Ort erarbeiten, die Studierendenorganisationen praktisch dabei helfen, ihre Studierenden massenhaft zu erreichen und in ihre Arbeit einzubeziehen. Dabei ist es sicherlich hilfreich, auch die eigenen Organisationsformen wenigstens kritisch zu reflektieren und ggf. zu reformieren. Auf dem Weg zu einer ernsthaften Konfliktfähigkeit wird der fzs sich für eine gesetzlich geregelte Bundesstudierendenvertretung einsetzen. Eine solche muss zumindest als mittelfristige Stärkung der studentischen Stimme gewertet werden. Ob es darüber hinaus rationalere und effektivere Organisationsformen gibt, muss im Rahmen einer langfristigen Strategiedebatte eruiert werden. Weiterhin gilt es mit den Studierendenschaften Wege zu erarbeiten, einen möglichst großen Teil der Studierenden mit studentisch verwalteten Kommunikationsmitteln zu erreichen. Zum Beispiel wäre es wünschenswert, wenn Studierendenschaften alle Studierende per Mail, Post und alternativen Kommunikationskanälen erreichen können und diese Erreichbarkeit zum Beispiel für politische Befragungen und Meinungsfindungen nutzen.
Wir verschreiben uns der Idee einer vernünftigen, partizipativen und politisch durchsetzungsfähigen Selbstorganisation für Studierende.
Beschlossen auf der 72. MV im August 2023 in Hamburg