*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.*
Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. kritisiert den mangelhaften und enttäuschenden Vorschlag, den das Bundesministerium für Bildung und Forschung nun vorgelegt hat. Unter anderem der fzs wurde aufgefordert zu dem gestern Abend vorgelegten Referent*innenentwurf Stellung zu beziehen.
Eine vertiefte Analyse und Verweis auf unsere erste Einschätzung können Sie in dem Blog von Herrn Wiarda finden.
Unsere Befürchtungen von vor 2 Tagen sind nun bittere Realität geworden. Das Ministerium will einen großen Teil der auferlegten Sparmaßnahmen von den Studierenden nehmen. 88 Millionen Euro weniger werden in eine BAföG-Reform fließen. Mit den übrigen 62 Millionen Euro bleibt ein Reform-Paket, das hinter der Realität der Studierenden weit zurück bleibt: so fällt nicht nur das Flexibilitätssemester hinter der durchschnittlichen Studiendauer zurück, sondern es wird auch keine Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze geben. Hier vernachlässigt die Bundesregierung ihre sozialen Verantwortung zugunsten des Sparhaushaltes – trotz hoher Inflation bei den Lebenshaltungskosten sowie rasant steigender Mieten. Es ist ein fatales Signal, dass das Ministerium nicht die vom Haushaltsausschuss gegebenen Möglichkeiten wahr nimmt, sondern lieber das BAföG zu seiner Sparbüchse macht und auf eine möglichst späte Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hofft. Viele Expert*innen sind sich sicher, dass dieses in unserem Sinne urteilen und die BAföG-Sätze für verfassungswidrig niedrig erklären wird. Tun Sie also schon jetzt etwas dagegen, Frau Ministerin!
Niklas Röpke, fzs-Vorstand
Der Entwurf sieht unter anderem vor:
Einführung eines Flexibilitätssemesters (Verlängerung der Förderhöchstdauer des BAföG um ein Semester)
Verschiebung der Frist für ein förderungsschädlichen Wechsel des Studienfachs um ein Semester
Studienstarthilfe als Zuschuss in Höhe von 1000 Euro
Explizit nicht sieht der Entwurf unter anderem vor:
Anpassung der Bedarfssätze auf ein Existenzminimum
Umstrukturierung der Wohnkostenpauschale hin zu einer real-bedarfsdeckenden Finanzierung
Der Haushaltsausschuss stellte in ihrer Bereinigungssitzung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung 150 Millionen Euro bereit, welche qua Vermerk gezielt für die Anpassung der Bedarfssätze des BAföG an das Existenzminimum ausgegeben werden sollten.
Im Zuge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023 wurde sich gegen die Aussetzung der Schuldenbremse für 2024 entschieden, was Kürzungen bei verschiedenen Ministerien zur Folge hatte. So muss das BMBF 200 Millionen Euro kürzen – es hatte aber mit der Entscheidung, an welcher Stelle die Kürzungen stattfinden sollen gezögert. Die Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze wurde drängender, da eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht läuft, die die Sätze als zu niedrig einschätzt. Mehrere Expert*innen folgten dieser Einschätzung, weshalb auch mehrere politische Aktuer*innen bereits von einem Urteil im Sinne der GEW und des fzs (die die Klage eng begleiten) ausgehen.