*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.*
Im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Bundestages appelliert der Dachverband von Studierendenvertretungen in Deutschland – der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. an die demokratischen Fraktionen und Gruppen, noch große Änderungen am 29. BAföG-Änderungsgesetz vorzunehmen. Der fzs wurde zu einem Expert*innengespräch zum Thema „BAföG und Studierendenbefragung“ eingeladen und befragt. In Vorbereitung wurde eine kurze Einordnung der aktuellen Lage der Studierenden veröffentlicht (anbei).
Sehr geehrte Abgeordnete, wir setzen auf Sie und das parlamentarische Verfahren, dass sie mit uns gemeinsam noch eine wegweisende BAföG-Reform auf den Weg bringen. Der vorgelegte Referent*innenentwurf des BMBF darf auf keinen Fall das Ende sein. Eine „enge Haushaltslage“ darf nicht als vorgeschobenes Argument dienen, um an Investitionen in die Bildung – an den zukünftigen Fachkräften – um an Investitionen in die Zukunft zu sparen. Sei es die Vermögens-, Erbschaftssteuer oder eine Anpassung der Schuldenbremse – wir können es uns nicht leisten das BAföG nur halbherzig zu novellieren. Die Bedarfssätze und die Wohnkostenpauschale müssen rauf.
Niklas Röpke, Vorstandsmitglied des fzs
Bereits im Jahr 2020 waren rund 30% der Studierenden von Armut bedroht, seitdem stiegen die Kosten für Lebensmittel sowie Mieten rasant. Studieren muss man sich leisten können, das BAföG schafft kaum Entlastung. Die Wohnkostenpauschale deckt durchschnittliche Mieten von Studierenden nicht, der BAföG-Höchstsatz ist nicht ausgabendeckend. Chancengerechtigkeit in der Bildung bleibt ein Traum, denn wer BAföG kriegt, hat nicht nur zu Studienzeiten zu wenig Geld, sondern startet auch mit Schulden ins Arbeitsleben, insbesondere Menschen aus Nicht-Akademiker*innenhaushalten schrecken aufgrund der Drohkulisse zurück. Dass die Bundesregierung entgegen des Koalitionsvertrages die Höchstverschuldungsgrenze erhöhen will ist ein fatales Signal an die Studierenden.
Rahel Schüssler, Referentin für BAföG und Studentisches Wohnen des fzs
Im Januar hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen Referent*innenentwurf für ein 29. BAföG-Änderungsgesetz vorgelegt. Es ist das dritte Änderungsvorhaben dieser Koalition. Obwohl der Haushaltsausschuss auf seiner Bereinigungssitzung im Dezember 150 Millionen Euro für die Anpassung der Bedarfssätze sowie Wohnkostenpauschale an die geänderten Lebenshaltungskosten bereit gestellt hat, sieht das Vorhaben des BMBF keine Änderung in diesen Bereichen vor.
Parallel läuft eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, begleitet von GEW und fzs, in der angezweifelt wird, ob die Bedarfssätze verfassungsgemäß sind, da ein existenzsicherndes Niveau nicht erreicht wird. Mit einer Entscheidung wird noch im Kalenderjahr 2024 gerechnet.