*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.*
Beschlossen auf der 73. Mitgliederversammlung am 01.-03. März 2024 in Erfurt.
Gegen die Verlautbarungen der ukrainischen Regierung, zukünftig auch ihre vor dem Krieg geflüchteten männlichen Staatsbürger*innen im sogenannten wehrfähigen Alter zum Kriegsdienst verpflichten zu wollen, und verschiedener Stimmen deutscher Politiker*innen, die Ukraine hierbei zu unterstützen, möchten wir, insbesondere mit Blick auf die ukrainischen Studierenden und Beschäftigten an deutschen Hochschulen, vehement widersprechen. Wir halten dieses Statement auch nach neueren relativierenden Äußerungen des ukrainischen Präsidenten für notwendig. So lange der Krieg in der Ukraine existiert, können wir nicht davon ausgehen, dass unsere ukrainischen, ebenso wie auch unsere russischen Hochschulangehörigen vor dem Einzug in den Krieg sicher sind.
Wir fordern den deutschen Staat und die deutsche Öffentlichkeit auf, bedingungslos das Recht zu verteidigen, unabhängig der Herkunft und Staatsangehörigkeit, im Krieg nicht gegen einen ‚Feind‘ kämpfen oder gegen die eigene Überzeugung, für ein Staats- und Gesellschaftsgebilde das eigene Leben riskieren zu müssen. Gegen eine offene oder subtile Verfolgung unserer kriegsdienstverweigernden ukrainischen Mitstudierenden und Kolleg*innen, wie sie derzeit von verschiedenen Seiten in der Ukraine und der EU gefordert wird, erheben wir Protest. Wir fordern die politisch Verantwortlichen der Bundesrepublik auf, nach dem Gebot der Menschlichkeit zu handeln und sich den Forderungen nach der Delegitimierung und Illegalisierung ukrainischer Kriegsdienstverweiger*innen bzw. von Kriegsflüchtlingen und ihrer damit verbundenen Abschiebung in den Krieg oder in die direkte ukrainische Strafverfolgung zu widersetzen. Darüber hinaus fordern wir aber auch, dass keine sozial- oder kulturpolitischen Maßnahmen ergriffen werden dürfen (bspw. spezielle Sanktionen/Einschränkungen bei Sozialleistungen), die den Druck auf die ukrainischen Geflüchteten erhöhen könnten, Deutschland ‚freiwillig‘ zu verlassen. Der BAföG- Rechtsanspruch für ukrainische Kriegsdienstverweiger*innen bzw. Kriegsflüchtlinge muss weiterhin unbedingt gewährleistet bleiben, solange ihr Herkunftsland als Kriegsschauplatz und Kriegsakteur kein sicheres Leben garantieren kann. Es sollte hingegen zum Vorbild für die deutsche Asylpolitik werden. Alleine schon die Ungewissheit darüber aufrechtzuerhalten, vom direkten Kriegsgeschehen verschont bleiben zu können, ist ein Akt der Gewalt und schürt die Ratlosigkeit und Verzweiflung, statt ihnen ein gleichberechtigtes Umfeld zur Teilhabe, Entfaltung und Verständigung, zum gemeinsamen Studieren und Arbeiten zu ermöglichen. Wir fordern die Hochschulen auf, sich öffentlich und unbedingt für die vitalen Interessen ihrer durch den Einzug in Kriegsdienst gefährdeten internationalen Studierenden einzusetzen. Ebenso fordern wir die Bundesregierung auf, keine Maßnahmen zu ergreifen, die die soziale und kulturelle Teilhabe internationaler Studierender und Hochschulbeschäftigter einschränken und ihre körperliche Unversehrtheit gefährden. Alle Beteiligten sind darüber hinaus aufgefordert, proaktiv ein Klima an den Hochschulen zu fördern und entwickeln, in dem auch internationale Studierende ihre spezifischen Erfahrungen, Sichtweisen und Interessen im Hochschulalltag gleichberechtigt einbringen können.