*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.*
BAföG-Revisionsverhandlung vor Bundesverwaltungsgericht von Kundgebung begleitet
Am morgigen Donnerstag, dem 20. Mai 2021, wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Revisionsverhandlung zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geführt. Der Streitgegenstand ist die Verfassungsmäßigkeit der Höhe von BAföG Leistungen für Studierende. Die Seite der studentischen Klägerin argumentiert, dass sich unter anderem aus dem Vergleich der Grundsicherung für Arbeitssuchende ein zu geringer BAföG Bedarf für Studierende ergibt. Damit sei dies verfassungswidrig. Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs), die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) und die Studierendenräte (StuRä) der Universität sowie der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) Leipzig befürworten die Klage und begleiten den Prozess. Im Zuge der Verhandlung und im Rahmen der bundesweiten Kampagne „50 Jahre BAföG – (k)ein Grund zu feiern“ organisieren die studentischen Vertretungen eine Kundgebung vor dem Gericht.
Carlotta Kühnemann, Vorstandsmitglied des fzs, erklärt: „Wir unterstützen das Ziel und die Argumentation der Klägerin. Dass das BAföG als Studienfinanzierung existenzsichernd sein muss, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Es ist ein Armutszeugnis der vergangenen Bundesregierungen, dass eine solche Klage überhaupt beim Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden muss. Dementsprechend wollen wir mit der Kampagne ’50 Jahre BAföG – (k)ein Grund zu feiern‘ die Politik endlich zum Handeln bringen.“
Sabine Giese, Sprecher*in der KSS sowie des StuRa der HTWK Leipzig, ergänzt: „Damit das BAföG die Existenz sichert, müssen dringend die Bedarfssätze angepasst werden. Beispielsweise in Leipzig reicht die Wohnpauschale von 325 Euro bei den wenigsten Studierenden tatsächlich für die Miete. Wir brauchen außerdem eine Rückkehr zum Vollzuschuss, eine elternunabhängige Förderung und Unabhängigkeit von Alter, Aufenthaltsstatus oder Regelstudienzeit. Damit kann das historische Tief der Empfänger*innenquote von gerade einmal elf Prozent auch wieder steigen.“
Eine größere Ansammlung möchten die studentischen Vertreter*innen jedoch vermeiden: „Die Kundgebung ist aufgrund der anhaltenden Pandemie mit möglichst wenig Menschen und großen Abständen geplant. Die teilnehmenden Studierendenvertreter*innen symbolisieren die zahlreichen Studierenden ohne BAföG Anspruch, die eine solide Studienfinanzierung jedoch dringend nötig hätten. Gerade mit den Erfahrungen der Pandemie und der bevorstehenden Bundestagswahl ist die Reform des BAföG aus studentischer Sicht unumgänglich.“, fasst Nico Eisbrenner, Referent für Hochschulpolitik des StuRa der Uni Leipzig, zusammen.