*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.*
CN: sexuelle Belästigung
Sexuelle Gewalt, Belästigung und Übergriffe sind an Hochschulen ein ernstes Problem, welches viel zu häufig ignoriert oder bagatellisiert wird. Studierende müssen sich an ihrer Hochschule sicher fühlen – in Hörsälen, Bibliotheken, Wohnheimen und besonders in sensiblen Räumen wie Toiletteneinrichtungen. Doch an mehreren Hochschulen kam es in der Vergangenheit zu Vorfällen, bei denen Studierende in Toilettenkabinen heimlich gefilmt wurden. Dabei waren die erfassten Täter alle männlich und die Opfer überwiegend Frauen. Dies stellt eine massive Verletzung der Privatsphäre, einen Vertrauensbruch und einen klaren Fall sexueller Belästigung dar.
Wir als freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) verurteilen diese Taten aufs Schärfste. Es ist inakzeptabel, dass Hochschulen in vielen Fällen nicht entschieden genug gegen solche Übergriffe vorgehen. Stattdessen bleiben viele Fälle unaufgeklärt, Betroffene erhalten nicht die nötige Unterstützung, und Präventionsmaßnahmen werden nicht ausreichend umgesetzt. Diese Untätigkeit ist ein strukturelles Problem, das sich dringend ändern muss. Hochschulen tragen eine Verantwortung für ihre Studierenden und müssen alles tun, um ihnen ein sicheres Umfeld zu bieten.
Unsere Forderungen an die Hochschulen:
1. Konsequente Prävention: Hochschulen müssen effektive Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt und Belästigung ergreifen. Dazu gehören Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen, verpflichtende Schulungen für Mitarbeitende sowie klare Präventionskonzepte, die regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden.
2. Bessere Schutzmaßnahmen: Hochschulen müssen für eine sichere Infrastruktur sorgen. Dies bedeutet auch, dass sensible Räume wie Toiletten geschützt werden und regelmäßig überprüft wird, ob dort heimlich Überwachungstechnik angebracht wurde.
3. Klare Konsequenzen für Täter*innen: Straftaten wie das heimliche Filmen in Toilettenkabinen müssen konsequent verfolgt werden. Hochschulen müssen mit Strafverfolgungsbehörden kooperieren und gleichzeitig hochschulinterne Maßnahmen ergreifen, um Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen.
4. Umfassende Unterstützung für Betroffene: Studierende, die Opfer von sexueller Gewalt oder Belästigung werden, müssen niedrigschwellige, kostenfreie und barrierearme Anlaufstellen vorfinden, an die sie sich vertrauensvoll wenden können. Psychosoziale Beratung, rechtliche Unterstützung und Schutzmaßnahmen müssen gewährleistet sein.
5. Transparenz und klare Beschwerdemechanismen: Viele Studierende wissen nicht, an wen sie sich wenden können, wenn sie von sexueller Gewalt oder Belästigung betroffen sind. Hochschulen müssen deshalb klare und gut sichtbare Beschwerdemechanismen etablieren. Dies beinhaltet transparente Meldewege, unabhängige Beratungsstellen und den Schutz von Whistleblower*innen, die auf Missstände hinweisen.
Wir fordern alle Hochschulen in Deutschland auf, sexuelle Gewalt und Belästigung aktiv zu bekämpfen, Betroffene zu unterstützen und ein sicheres Lernumfeld für alle zu gewährleisten. Studierende haben ein Recht auf Schutz und Hochschulen die Pflicht, diesen sicherzustellen.
75MV-I01 "Gegen sexuelle Belästigung auf Campustoiletten" beschlossen auf der 75. Mitgliederversammlung