*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.*
Der fzs stellt fest, dass die vergangenen Hochschulgesetznovellen unteranderem die im Januar verabschiedete Novelle des niedersächsischen Hochschulgesetzes die Beteiligungsstrukturen der Studierendenvertretungen schwächt. In diesem Zusammenhang fordert der fzs einen Ausbau der Studierenden Beteiligung sowie eine Stärkung der demokratischen Beteiligungsstrukturen aller Statusgruppen an den Hochschulen.
Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Hochschulautonomie und Förderung von Exzellenz oder Erprobungsklauseln gilt es als Schwächung der Hochschuldemokratie zu begreifen!
Begründung:
Zuletzt wurden die Hochschulgesetze in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen, Berlin und Sachsen geändert. In Bayern liegt schon länger eine geplante Reform des Hochschulgesetzes auf Eis.
Die vergangenen Änderungen der Hochschulgesetze bedeuten oftmals für Student*innen 13 eine Schwächung der Mitbestimmungsstrukturen und eine vergeudete Chance, diese unter 14 anderem durch die Legitimation von Landesstudent*innenvertretungen zu stärken. Die gleichberechtigte Beteiligung der Student*innen im akademischen Senat sowie der anderen Statusgruppen scheint weiterhin durch ein Verfassungsurteil, das in 2023 sein 50-jähriges Jubiläum erhält, ausgebremst. Zu dem wird wie in Schleswig-Holstein und Niedersachsen durch die Einführung von Exzellenz- und Erprobungsklauseln den Hochschulleitungen der Weg gewährt, noch kürze Studienangebote (bspw. 2 Semester) zu schaffen und weitere Programme nur auf den Exzellenzwettbewerb auszurichten, anstatt die Studienqualität durch Förderung der Lehre auszubauen.