*Dieser Beitrag wurde automatisch übernommen und ist keine Veröffentlichung der LAK Bremen.*
Trotz der weitgehenden politischen Diskreditierung allgemeiner Studiengebühren seit ihrer Abschaffung in allen Bundesländern bis Mitte der 2010er Jahre ist freie Bildung für alle weiterhin keine Realität. Neben diversen Gebühren und Aufwendungen, die alle Studierenden belasten können, erheben zahlreiche Bundesländer weiterhin Studiengebühren für „Spezialfälle“. Langzeitstudiengebühren, Zweitstudiengebühren und Gebühren für Drittstaatler*innen sind erhebliche Hindernisse auf dem Weg zu einem sozial gerechten Bildungssystem. Dabei beeinflusst die Einführung in einem Bundesland immer die Debatte in allen Bundesländern, sowie die allgemeine Einstellung zu Studiengebühren. Die Einführung von Studiengebühren für Drittstaatler*innen in Baden-Württemberg zog eine Welle von potentiellen Nachahmer*innen nach sich, etwa in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen. Während diese Projekte frühzeitig eingestellt wurden, wurden in Baden-Württemberg 2017 entsprechende Gebühren eingeführt. Bereits vor der Einführung von Studiengebühren für Zweitstudien und Drittstaatler*innen in Baden-Württemberg 2017 kritisierte der fzs, die Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg, Verfasste Studierendenschaften sowie zahlreiche Hochschulen diese als sinnlos, sozial ungerecht, und – im Fall der Gebühren für Nicht-EU Internationals – als rassistisch. Die Vorhersagen der Gegner*innen, dass diese Gebühren zudem wenig Einnahmen produzieren würden, das Land aber deutlich unattraktiver für Internationals machen, sind seitdem eingetroffen. Diese Einsicht kam bei der grün-schwarzen Landesregierung 2023 ebenfalls an. Dennoch werden die Gebühren weiter erhoben. Im aktuellen umfassenden Hochschulrechtsänderungsprozess werden die Gebühren nicht angetastet, lediglich für Lehramt als Zweitstudium sollen keine zusätzlichen Gebühren mehr erhoben werden. Wir kritisieren dies als scheinheilig und kurzsichtig.
Währenddessen hat die bayerische Landesregierung mit dem sogenannten Hochschulinnovationsgesetz 2022 den Hochschulen selbst die Verantwortung und weitreichenden Handlungsspielraum zur Erhebung zusätzlicher Gebühren von Drittstaatler*innen übertragen. Zum kommenden Wintersemester 2024/25 will die Technische Universität München davon in erheblichem Umfang Gebrauch machen und 12.000€ pro Jahr erheben. Die TUM nutzt damit ihren vermeintlichen Exzellenzstatus aus und wird voraussichtlich keine Probleme haben, genügend zahlungskräftige Studierende zu finden. Politisch bedeutet die Gebühr allerding die Vertiefung der sozioökonomischen Unterschiede und die Einführung eines Zwei-Klassen-Systems.
Wir bekräftigen daher die jahrzehntelange vehemente Ablehnung durch Studierendenvertretungen in ganz Deutschland gegen jede Form von Studiengebühren. Wir fordern die baden-württembergische Landesregierung auf, noch im aktuellen Hochschulrechtsänderungsprozess die Abschaffung aller Gebühren vorzusehen und keine weitere Verzögerung zu ihrer über ein Jahr alten Ankündigung zuzulassen.
Wir fordern weiterhin die bayerische Landesregierung dazu auf, die Erlaubnis zu Erhebung von Studiengebühren schnellstmöglich abzuschaffen.
Wir rufen alle Studierendenvertretungen und Studierenden dazu auf, sich an den Petitionen gegen beide Gebühren zu beteiligen und werden uns zu Beginn des Wintersemesters an entsprechenden Aktionen beteiligen.
Hochschulfinanzierung ist nicht Aufgabe der Lernenden, sie ist Aufgabe der öffentlichen Hand. Für freie Bildung, für alle.
Antrag 74MV-I05 „Diskriminierung beseitigen: gegen Studiengebühren für internationale Studierende“ beschlossen auf der 74. Mitgliederversammlung